Grundbegriffe
Kriterien ihrer Auswahl
Präambel
Dieses Dokument führt keine konkreten Grundbegriffe ein.
Es definiert ausschließlich die Kriterien, nach denen Kandidaten für nicht weiter definierte Ausgangsbegriffe innerhalb des KUE-Frameworks ausgewählt, begründet, geprüft und gegebenenfalls verworfen oder ersetzt werden.
Der Ausdruck Grundbegriff bezeichnet hier einen Begriff, der innerhalb eines bestimmten Grundlagenaufbaus nicht durch zuvor eingeführte Begriffe definiert wird.
Ob ein solcher Begriff tatsächlich notwendig ist, muss jeweils begründet werden.
Ziel
Jeder Grundbegriff erweitert die Menge der Voraussetzungen eines Theorieaufbaus.
Daher ist seine Einführung erklärungsbedürftig.
Das Ziel ist nicht, möglichst elementar klingende Wörter zu sammeln, sondern die kleinste tragfähige Menge von Ausgangsbegriffen zu bestimmen, aus der die benötigten Strukturen abgeleitet werden können.
K1 – Nicht-Ableitbarkeit
Ein Grundbegriff darf sich nicht vollständig aus bereits akzeptierten Grundbegriffen und Definitionen ableiten lassen.
Kann eine hinreichende Definition angegeben werden, ist der Begriff nicht als zusätzlicher Grundbegriff erforderlich.
K2 – Allgemeinheit
Ein Grundbegriff soll nicht unnötig an eine bestimmte Disziplin gebunden sein.
Je allgemeiner der beabsichtigte Grundlagenbereich, desto geringer soll der disziplinspezifische Annahmegehalt des Begriffs sein.
Eine universelle Anwendbarkeit wird nicht vorausgesetzt, sondern muss durch den jeweiligen Geltungsbereich begründet werden.
K3 – Interpretationsarmut
Ein Grundbegriff soll möglichst wenig physikalische, philosophische, technische oder alltagssprachliche Bedeutung vorwegnehmen.
Seine Funktion soll sich primär aus seiner Rolle innerhalb des Grundlagenaufbaus ergeben.
Vollständige Interpretationsfreiheit wird nicht behauptet; implizite Bedeutungsanteile sind ausdrücklich zu prüfen.
K4 – Minimaler Annahmegehalt
Zwischen zwei funktional gleich geeigneten Kandidaten ist derjenige mit geringerem implizitem Annahmegehalt vorzuziehen.
Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Begriff bereits voraussetzt:
- Mehrzahl oder Vielheit,
- Identität,
- Verschiedenheit,
- Relation,
- Ordnung,
- Zeit,
- Raum,
- Kausalität,
- Beobachtung,
- Operation oder Transformation.
Diese Liste ist eine Prüfliste und keine Festlegung von Grundbegriffen.
K5 – Produktivität
Ein Grundbegriff rechtfertigt seine Einführung nur dann, wenn er für nachfolgende Definitionen oder Ableitungen tatsächlich benötigt wird.
Ein Begriff, dessen Entfernung keine strukturelle Folge besitzt, ist kein notwendiger Grundbegriff.
K6 – Unabhängigkeit
Grundbegriffe sollen soweit möglich logisch unabhängig voneinander sein.
Ein Kandidat ist abzulehnen oder neu zu formulieren, wenn seine Bedeutung bereits einen anderen Grundbegriff vollständig voraussetzt und er daraus ableitbar ist.
Bloße wechselseitige sprachliche Erklärbarkeit genügt nicht als Nachweis logischer Abhängigkeit.
K7 – Stabilität
Ein akzeptierter Grundbegriff wird nicht allein deshalb ersetzt, weil eine konkrete Anwendung eine bequemere Formulierung ermöglicht.
Eine Revision ist insbesondere dann begründet, wenn:
- seine Ableitbarkeit nachgewiesen wird,
- ein allgemeinerer oder annahmeärmerer Begriff denselben Zweck erfüllt,
- dadurch die Zahl unabhängiger Grundbegriffe sinkt,
- eine innere Inkonsistenz beseitigt wird.
K8 – Explizite Rechtfertigung
Vor der Einführung eines Grundbegriffs sind mindestens folgende Fragen zu beantworten:
- Welche spätere Struktur benötigt diesen Begriff?
- Warum kann diese Struktur nicht aus bereits akzeptierten Begriffen abgeleitet werden?
- Welche impliziten Voraussetzungen enthält der Kandidat?
- Gibt es einen schwächeren oder allgemeineren Kandidaten?
- Welche Begriffe werden durch seine Einführung anschließend ableitbar?
K9 – Ableitungspriorität
Vor jeder Erweiterung der Menge von Grundbegriffen ist zunächst eine Konstruktion aus vorhandenen Begriffen zu versuchen.
Erst wenn diese Ableitung begründet scheitert, darf ein zusätzlicher Grundbegriff vorgeschlagen werden.
Ein fehlender aktueller Beweis der Ableitbarkeit ist noch kein Beweis der Nicht-Ableitbarkeit.
K10 – Iterative Reduktion
Die Menge der Grundbegriffe ist nicht als endgültig zu betrachten.
Mit fortschreitender Entwicklung ist regelmäßig zu prüfen, ob bisher unabhängige Begriffe auf tieferliegende gemeinsame Strukturen zurückgeführt werden können.
Das langfristige Ziel ist nicht maximale Reduktion um jeden Preis, sondern die kleinste tragfähige und produktive Ausgangsstruktur.
K11 – Zirkularitätsprüfung
Ein Grundbegriff darf nicht durch eine Definition gerechtfertigt werden, die denselben Begriff oder eine logisch gleichwertige Form bereits voraussetzt.
Insbesondere ist auf verdeckte Zirkularität durch alltagssprachliche Synonyme zu achten.
Beispielhaft ist zu prüfen, ob Begriffe wie „Unterscheidbarkeit“, „Verschiedenheit“ und „Nicht-Gleichheit“ tatsächlich unabhängig erklärt werden oder lediglich sprachlich umeinander kreisen.
K12 – Ebenentreue
Ein Kandidat für einen allgemeinen Grundbegriff darf nicht deshalb eingeführt werden, weil er in einer späteren Anwendung nützlich erscheint.
Der Bedarf einer Anwendung kann eine Prüfung auslösen.
Die Akzeptanz des Kandidaten erfolgt jedoch ausschließlich anhand der methodischen und foundationalen Kriterien.
Prüfverfahren
Die Einführung eines Grundbegriffs erfolgt in sechs Schritten:
- Kandidat identifizieren.
- Implizite Voraussetzungen offenlegen.
- Ableitbarkeit aus vorhandenen Begriffen prüfen.
- Kriterien K1–K12 anwenden.
- Notwendigkeit und Produktivität dokumentieren.
- Erst danach Aufnahme in die Foundations.
Ein Kandidat kann dabei den Status erhalten:
candidateprovisionally_acceptedderivedrejectedopen
Konsequenz
Die Auswahl von Grundbegriffen erfolgt nicht allein aus Intuition oder sprachlicher Plausibilität.
Sie wird als eigener methodischer Prüfschritt behandelt.
Damit wird verhindert, dass vertraute Begriffe unbemerkt zu Voraussetzungen werden, obwohl sie möglicherweise aus elementareren Strukturen ableitbar sind.
Leitgedanke
Grundbegriffe sind keine Wahrheiten über die Welt.
Sie sind nicht weiter definierte Ausgangspunkte eines Theorieaufbaus, deren Notwendigkeit so streng wie möglich begründet werden muss.